Motorradgrundkurs Nothelferkurs Verkehrskunde Theorie Kurse Jobs Preise Gutschein AGB
Home
Kategorien
Ausweise
Ausweis auf Probe
Codes - Ausweis
A1-Motorr. bis 125 cm3
A-Motorrad bis 25kw
A - Motorrad ab 25kw
B1-MfZ Leerg. 550 kg
B - Auto
BE-Auto mit Anh.
C1-Motorw. bis 7.5t
C1E-LW mit A. bis 12t
C - Lastwagen
CE-Lastwagen mit Anh.
D1-Kl.bus bis 16 Pers
D1E-Kbus mit A. bis 12t
D - Car-Bus
DE-Car mit Anh.
 

Ab 1. April 2003 trat die geänderte Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV) in Kraft. Seit diesem Datum wird nur noch der neue schweizerische Führerausweis im Kreditkartenformat ausgestellt. Der neue Führerausweis kostet 40 Franken

Der neue Führerausweis ist unbeschränkt gültig und enthält keine Adresse. Bei einem Wohnsitzwechsel in einen anderen Kanton ist kein Umtausch mehr erforderlich.
Adressänderungen sind dem Strassenverkehrsamt im neuen Wohnsitzkanton innerhalb von 14 Tagen zu melden.

Der bisherige blaue Führerausweis muss nicht umgetauscht werden, solange keine relevanten Daten wie Name oder Heimatort geändert werden. Der Erwerb einer zusätzlichen Kategorie oder der Verzicht auf eine Kategorie bedingt immer einen neuen Ausweis.

Vorteile:
Datenschutz; kein integrierter Chip - praktisches Format - europaweit harmonisierte Ausweiskategorien - lange Lebensdauer bei sachgemässem Umgang - bestmögliche Sicherheit vor Fälschungen

 

Informationen zum Führerausweis

Ausweisänderungen / Verlust

Adress- / Namensänderung, Anpassung von Daten im Ausweis

Als Inhaber/in eines Ausweises sind Sie verpflichtet, Änderungen von Daten innert 14 Tagen zu melden.

Ausweisduplikat (Lernfahr-, Führer-, Fahrzeugausweis)

Beim Lernfahr- und Führerausweis ist eine polizeiliche Verlustanzeige notwendig. Diese darf nicht älter als 3 Monate sein.
Besassen Sie noch nicht den neuen Führerausweis im Kreditkarten-Format ist zudem ein Antragsformular auszufüllen und eine farbige Passfoto neueren Datums beizulegen.
Beim Fahrzeugausweis ist keine polizeiliche Verlustanzeige erforderlich. Es ist jedoch ein Gesuchsformular vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen.
Ein Fahrzeugausweis-Duplikat für ein nicht annulliertes Fahrzeug darf nur dem/der Halter/In am Schalter persönlich übergeben oder per Post zugestellt werden. Ist der Fahrzeugausweis nicht annulliert, die Kontrollschilder aber deponiert, darf ein Duplikat nur ausgestellt werden, wenn der/die Antragsteller/In nachweisen kann, dass er/sie rechtmässige/r Besitzer/In des Fahrzeuges ist.

Umschreibung ausländischer Führerausweise

Motorfahrzeugführer/innen aus dem Ausland dürfen in der Schweiz während 12 Monaten Motorfahrzeuge führen, wenn sie einen gültigen nationalen Führerausweis besitzen. Nach Ablauf dieses Jahres darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden.

Personen, die berufsmässig in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge der Kategorien C und C1 (Lastwagen), D (Gesellschaftswagen) oder D1 führen möchten, benötigen den schweizerischen Führerausweis sofort (vor Antritt der ersten gewerbsmässigen Fahrt). Dies gilt auch, wenn jemand mit den Kategorien F, B, B1 oder "höher" berufsmässigen Personentransport ausführen möchte.

Im Ausland erworbene Führerausweise von Personen mit rechtlichem Wohnsitz in der Schweiz können nur anerkannt werden, wenn der Erwerb des Führerausweises während eines Aufenthaltes von mindestens zwölf zusammenhängenden Monaten im Ausstellerstaat erfolgte.



Internationaler Führerschein

Internationale Führerscheine dürfen nur Inhabern nationaler schweizerischer oder ausländischer Führerausweise erteilt werden. Aufgrund schweizerischer Ausweise ausgestellte internationale Führerausweise sind in der Schweiz ungültig.

Der internationale Führerschein dient als Übersetzung des nationalen und ist nur zusammen mit diesem gültig. Der internationale Führerschein hat eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren und kann nicht verlängert werden (Neuausstellung erforderlich).
Für die Ausstellung eines internationalen Führerscheins benötigt das Strassenverkehrsamt den Führerausweis (im Original) sowie 1 aktuelles farbiges Passfoto. Die Gebühr beträgt Fr. 25.--.
Die Unterlagen können mit einer entsprechenden Notiz per Post eingereicht (Verarbeitungszeit ca. 3 Arbeitstage) oder mit den oben erwähnten Unterlagen kann der internationale Führerschein auch direkt am Schalter in Zürich, Winterthur, Regensdorf oder Hinwil bezogen werden.
Der internationale Führerschein wird für Osteuropa, Asien und Südamerika empfohlen. Wir bitten Sie, sich vor Antritt einer Auslandsreise bei Ihrem Reisebüro, Konsulat oder den Verkehrsverbände zu erkundigen, ob Sie im betreffenden Staat einen internationalen Führerschein benötigen.

Gemäss Mitteilung des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation genügt der (nationale) schweizerische Führerausweis in den wichtigen Urlaubsländern wie Italien, Frankreich, Spanien, Griechenland, Österreich und Deutschland. Aufgrund der internationalen Abkommen und dem jeweiligen Landesrecht ist es den Kontrollorganen dieser Staaten nicht gestattet, von Inhabern/Inhaberinnen schweizerischer Führerausweise zusätzlich das Mitführen eines internationalen Führerausweises zu verlangen.

© Copyright: FahrCenter